Was tun bei einer Abmahnung? Diese Frage wird in folgendem Artikel beantwortet.
Eine Abmahnung ist eine Aufforderung, ein „bestimmtes vermeintlich rechtswidriges Verhalten umgehend zu unterlassen“ (Buse 2009). Dies geschieht meistens mit einer der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung. Abmahnungen werden meistens postalisch zugesendet, aber auch bei einer Zusendung via E-Mails handelt es sich um eine rechtsgültige Abmahnung. Dies entschied auch das Landgericht Hamburg im Jahre 2009. Es bestehen für Abmahnungen keine Formvorschriften, so können diese auch per E-Mail zugesendet werden. Außerdem liegt „die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Abmahnung nicht zugegangen ist, […] beim Adressaten, also dem Abgemahnten“ (Landgericht Hamburg 2009, 312 O 142/09).
Abmahnungen finden in vielen rechtlichen Bereichen, wie Arbeitsrecht, Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht Verwendung. In Folgendem wird sich mit den Abmahnungen beschäftigt, die in Zusammenhang mit einer Website entstehen können.
Abmahnungen im Bezug auf das Marken- und Domain-Recht, wie auch im Bezug auf das Urheberrecht kommen bei Website-Betreibern am häufigsten vor. Achtet man also, wie bereits beschrieben, beim Auswählen der Domain und des Namens und bei der Gestaltung der Website auf das Urheber- und Markenrecht, sollte einem nichts geschehen. Was das Wettbewerbsrecht betrifft, können nur Wettbewerber abmahnen. Häufige Fälle für Abmahnungen sind dort die im Abschnitt „Werbung und Einnahmequellen“ beschriebenen Tätigkeiten, die unlautere Handlungen darstellen, wie Schleichwerbung oder Tätigkeiten, die Mitbewerber behindern.
Hat man nun eine Abmahnung bekommen, sollte schnell reagiert werden. Wird man wegen Urheberrechtsverstößen abgemahnt, wird die Form einer Abmahnung in § 97a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) beschrieben. Mit einer Abmahnung soll der Verletzte den Urheberrechtsverletzer „vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen“ (§ 97a Abs. 1 UrhG). Bei einer Abmahnung sollte neben einer Unterlassungserklärung eine genaue Beschreibung der Rechtsverletzung, Name und Firma des Verletzten und die Zahlungsansprüche als Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche enthalten sein. (vgl. ebd.) Letztendlich muss der Abgemahnte auch die entstandenen Anwaltskosten zahlen, es sei denn, es kommt zu einem gerichtlichen Verfahren und er bekommt Recht.
Wann eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist, beschreibt § 8 Abs. 4 des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Betroffen hiervon sind hauptsächlich Massenabmahnungen. Eine Abmahnung ist nämlich dann unzulässig und missbräuchlich, „wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen“ (§ 8 Abs. 4 UWG). Da Massenabmahnungen meistens genau dazu dienen, sind sie rechtsunzulässig. Allerdings entscheiden hier die Gerichte immer recht unterschiedlich, sodass man sich nicht darauf verlassen kann, dass sämtliche Abmahnungen, die als Massenabmahnungen erscheinen, überhaupt Massenabmahnungen und damit rechtsmissbräuchlich sind. (vgl. Buse 2009)
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Wie man sich bei gültigen Abmahnungen verhalten muss, kann man allgemein nicht sagen, dennoch gibt es einige Dinge, die man beachten sollte. Wenn man genau sehen kann, dass die zu unterlassenden Handlungen rechtswidrig ist, sollte man den Forderungen nachkommen. Häufig ist es aber so, dass man auch rechtlich gegen den die Abmahnung vorgehen kann. In jedem Fall sollte man sich professionelle Hilfe eines Anwalts suchen. Generell muss man schnell etwas unternommen werden, da die Fristen einer Abmahnung recht kurz sind.
Insgesamt braucht man sich nur wenig Sorgen zu machen, wenn man eine rechtssichere Homepage hat. Aufgrund vieler und unübersichtlicher rechtlicher Fallen, kann man aber eine Abmahnung nie ausschließen.
Letztendlich muss man als Betreiber einer Website einiges beachten um diese rechtssicher zu gestalten. Man muss immer auf das Urheberrecht achten und nicht einfach so fremde Inhalte ohne Erlaubnis einbinden. Es sollte immer ein Impressum vorhanden sein, es sei denn, man hat eine rein private Website. Des Weiteren sollten Inhalte, die verlinkt werden, anfangs auf Rechtsverletzungen untersucht werden, denn ein Haftungsauschluss reicht nicht aus. Die Nutzer müssen immer über die Speicherung und Verwendung privater Daten informiert werden und diesem Vorgehen muss durch den Nutzer widerrufen werden können. Als Werbetreibender sollte man auf Schleichwerbung verzichten und sich mit der Verteuerung der Einnahmen beschäftigen.
Bei Abmahnungen sollte man schnell reagieren und prüfen, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt.
Beachtet man all dies, so kann man die eigene Website durchaus als rechtssicher bezeichnen.
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