Datenschutz spielt in der heutigen Zeit eine immer wichtigere Rolle. So sollte man also, wenn man Daten eines Nutzers speichert, eine entsprechende Datenschutzerklärung verfassen, die die Nutzer darüber informiert.
Laut § 13 des TMG ist es Pflicht, „über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten […] in allgemein verständlicher Form zu unterrichten“ (§ 13 Abs. 1 TMG). Dies sollte „zu Beginn des Nutzungsvorgangs“ (ebd.) geschehen. § 34 des Bundesdatenschutzgesetz schreibt vor, dass man dem Nutzer auch Auskunft über die personenbezogenen gespeicherten Daten zu erteilen hat. Nach § 13 Abs. 1 und § 15 des TMG hat der Nutzer ein Widerspruchsrecht und muss dem Speichern der Daten widerrufen können. Ein Einsatz von Social-Media-Buttons und Google Analytics ist also nach diesen Gesetzen nicht datenschutzkonform, es sei denn, man bietet auch da eine Möglichkeit eines Opt-Outs. Wenn man auf Piwik zur Besucheranalyse setzt, kann man dieses Opt-Out leicht auf der Website platzieren, bei Google Analytics und bei Einsatz der Social-Media-Buttons ist dies schon schwieriger. Da Social-Media-Buttons Informationen beim Laden der Seite direkt an das entsprechende Netzwerk wie Facebook, Google oder Twitter senden, sollte man diese manuell aktivieren können. Heise hat dazu 2-Click-Social-Media-Buttons entwickelt. Gesendet werden die Daten erst, wenn der Nutzer explizit und manuell das Senden der Daten erlaubt hat. (vgl. Heise 2014)
Cookies
Die von der EU-Kommission beschlossene Richtlinie 2009/136/EG, die am 19. Dezember 2009 in Kraft getreten ist, schreibt vor, was man beim Speichern von Cookies beachten soll. Hinzufügend muss allerdings gesagt werden, dass eine EU-Richtlinie kein Gesetz ist und sich nicht an den Bürger richtete sondern an die EU-Mitgliedsstaaten, die es in Gesetzesform umsetzen müssen. Nach dieser Richtlinie müssen Anbieter, die Cookies speichern, vor der Speicherung vom Nutzer die Erlaubnis einholen, überhaupt Cookies speichern zu dürfen. Dies gilt nicht für zweckgebundene Cookies, denn „Ausnahmen von der Informationspflicht und der Einräumung des Rechts auf Ablehnung sollten auf jene Situationen beschränkt sein, in denen die technische Speicherung oder der Zugriff unverzichtbar sind“ (2009/136/EG Abs. 66), bspw. ein Webshop, der Cookies speichert, um sich zu merken, welche Waren in den Einkaufswagen gelegt werden. Die EU-Richtlinie ist ähnlich zu § 13 des TMG, wobei es in diesem Fall nicht um personenbezogene Daten geht sondern allgemeine Informationen über den Nutzer, die über Cookies gesammelt werden können. Zwar ist diese Richtlinie noch nicht ausreichend ins deutsche Gesetz übernommen worden, dennoch sollte man sich ausreichend darauf vorbereiten und jetzt schon den Nutzern Möglichkeiten bieten, dem Speichern von Cookies zuzustimmen. Als Blogbetreiber muss man sich darüber allerdings kaum Sorgen machen, da nur in seltensten Fällen Cookies gespeichert werden.
Los gehts!
Hier sind sämtliche Artikel der Reihe aufgelistet:
WERDE REICH MIT BLANK ATM CARD, Whatsapp: +18033921735
Ich möchte über Blanko-Geldautomatenkarten im Dark Web aussagen, die Geld von jedem Geldautomaten auf der ganzen Welt abheben können. Ich war vorher sehr arm und hatte keine Arbeit. Ich habe so viele Zeugenaussagen darüber gesehen, wie Dark-Web-Cyber-Hacker ihnen die leere Geldautomatenkarte schickten und sie benutzten, um Geld an jedem Geldautomaten zu sammeln und reich zu werden {DARKWEBONLINEHACKERS@GMAIL.COM} Ich schickte ihnen auch eine E-Mail und sie schickten mir die leere Geldautomatenkarte. Ich habe es benutzt, um 500.000 Dollar zu bekommen. täglich maximal 5.000 USD abheben. Dark Web gibt die Karte aus, nur um den Armen zu helfen. Hacken und nehmen Sie Geld direkt aus jedem Geldautomatentresor mit der Verwendung einer ATM-programmierten Karte, die im automatischen Modus läuft.
Sie können sie auch für den unten stehenden Service kontaktieren
* Western Union/MoneyGram-Überweisung
* Banküberweisung
* PayPal / Skrill-Überweisung
* Krypto-Mining
* CashApp-Überweisung
* Bitcoin-Darlehen
* Stellen Sie gestohlene/fehlende Krypto/Gelder/Vermögenswerte wieder her
E-Mail: darkwebonlinehackers@gmail.com
Text & Anruf oder WhatsApp: +18033921735